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OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.1964 - VII A 265/64 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. September 1964 - VII A 265/64 (https://dejure.org/1964,2390)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1965, 832
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.12.1983 - IVa ZR 66/82
Rückgewährung einer Maklerprovision - Beauftragung als Nachweismakler - …
Dagegen konnte aus dem Bestandschutz nach dem im Jahre 1972 geltenden Rechtszustand weder ein Anspruch auf Genehmigung der Erweiterung eines bereits vorhandenen Baus (BVerwG BauR 1975, 413; OVG Münster NJW 1965, 832; VG Hannover MDR 1969, 253) noch auf Genehmigung der Errichtung eines Ersatzbaus anstelle eines abgebrochenen oder zerstörten bestandgeschützten Gebäudes (BVerwG BauR 1973, 170) hergeleitet werden. - BVerwG, 08.08.1972 - IV B 107.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Die Fragen der "Baulandqualität" eines Grundstücks und des "Bestandschutzes" vorhandener Baulichkeiten im Außenbereich, auf welche die Beschwerde mit ihrem Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18. September 1964 - VII A 265/64 - (NJW 1965, 832) anscheinend hinweisen will, sind jedenfalls hinreichend dahin geklärt (vgl. u.a. BVerwGE 26, 111 [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65] [115 ff.]; Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 119.68 - in BVerwGE 36, 296 [300 ff.] und Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 212.65 - [DVBl. 1972, 219]), daß es keine Enteignung darstellt, wenn dem Kläger für die gewerblichen Zwecken dienende Halle im Außenbereich die Baugenehmigung versagt worden ist.