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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.1964 - VII A 265/64   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.1964 - VII A 265/64 (https://dejure.org/1964,2390)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.09.1964 - VII A 265/64 (https://dejure.org/1964,2390)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. September 1964 - VII A 265/64 (https://dejure.org/1964,2390)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 832
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.12.1983 - IVa ZR 66/82

    Rückgewährung einer Maklerprovision - Beauftragung als Nachweismakler -

    Dagegen konnte aus dem Bestandschutz nach dem im Jahre 1972 geltenden Rechtszustand weder ein Anspruch auf Genehmigung der Erweiterung eines bereits vorhandenen Baus (BVerwG BauR 1975, 413; OVG Münster NJW 1965, 832; VG Hannover MDR 1969, 253) noch auf Genehmigung der Errichtung eines Ersatzbaus anstelle eines abgebrochenen oder zerstörten bestandgeschützten Gebäudes (BVerwG BauR 1973, 170) hergeleitet werden.
  • BVerwG, 08.08.1972 - IV B 107.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Die Fragen der "Baulandqualität" eines Grundstücks und des "Bestandschutzes" vorhandener Baulichkeiten im Außenbereich, auf welche die Beschwerde mit ihrem Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18. September 1964 - VII A 265/64 - (NJW 1965, 832) anscheinend hinweisen will, sind jedenfalls hinreichend dahin geklärt (vgl. u.a. BVerwGE 26, 111 [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65] [115 ff.]; Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 119.68 - in BVerwGE 36, 296 [300 ff.] und Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 212.65 - [DVBl. 1972, 219]), daß es keine Enteignung darstellt, wenn dem Kläger für die gewerblichen Zwecken dienende Halle im Außenbereich die Baugenehmigung versagt worden ist.
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